Keine Angst vorm Zupacken!

vom 14.09.2024

Bei der Paul-Riebeck-Stiftung gehören Erste-Hilfe-Trainings zum Weiterbildungsprogramm. Das macht uns nicht nur in der täglichen Arbeit sicherer. Denn, sofern sich der Helfer nicht selbst in Gefahr bringt, ist in Deutschland jeder gesetzlich zur Ersten Hilfe verpflichtet. Andernfalls macht man sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Ersthelfer müssen übrigens keine Angst vorm Zupacken haben: Auch, wenn durch Sofortmaßnahmen wie eine Herz-Druck-Massage gesundheitliche Beeinträchtigung entstehen, drohen Ersthelfern keine rechtlichen Konsequenzen.

Heute gibt es übrigens in vielen Ländern Aktionen rund um die „Erste Hilfe“. Der internationale Tag der Ersten Hilfe will im öffentlichen Bewusstsein verankern, wie (überlebens)wichtig fachgerechte Nothilfe bei Unfällen und Katastrophen ist. Sich richtig zu verhalten, bis Arzt oder Rettungsdienste eintreffen, kann Leben retten oder zumindest schwere Gesundheitsfolgen abmildern. Also: Notruf absetzen, Unfallstelle absichern, Verletzte betreuen!

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